Die Unfallversicherungsträger sowie der Gesetzgeber schreiben vor, dass grundsätzlich alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte regelmäßig zu überprüfen sind. Grob zu unterteilen sind diese in ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen und Maschinen.
Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen, welches Mitarbeitende beschäftigt, ist an die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie an die Regelungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers gebunden. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher bereitgestellt und im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Falls ein nicht geprüftes elektrisches Gerät – oder eine Anlage – einen Unfall verursacht, so kann für die daraus resultierenden Schäden der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden. Bei Sachschäden muss der Unternehmer die Kosten meist selbst tragen. Sollte bei einem Unfall sogar ein Personenschaden entstehen, kann dies für den Unternehmer – oder die für die Betriebssicherheit verantwortliche Person im Unternehmen – in bestimmten Fällen strafrechtliche Folgen haben.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und ist von verschiedenen Kriterien abhängig, wie z.B. Einsatzgebiet/-bedingungen des Betriebsmittels, Gerätetyp und Fehlerquote der vorangegangenen Prüfung. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne.
Für einen reibungslosen Ablauf übermitteln Sie uns als erstes die benötigten Angaben zu Ihrem Anliegen:
Wir erstellen Ihnen daraufhin ein individuelles auf Sie abgestimmtes Angebot. Nach Auftragserteilung stimmen wir gemeinsam einen Ablauf- und Zeitplan für die Prüfungen ab. Für einen störungsfreien Betrieb, prüfen wir Ihre Geräte auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit – sprechen Sie uns einfach an. Die Prüfung wird von erfahrenen und geschulten Fachkräften unter Einsatz regelmäßig kalibrierter Messgeräte durchgeführt. Nach Abschluss der Prüftätigkeiten erstellen und übersenden wir Ihnen für Ihre rechtssichere Dokumentation die digitalen Prüfprotokolle. Wir behalten Ihre Prüffristen im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste Wiederholungsprüfung.
Übermittlung auftragsbezogener Angaben
Individuelle Angebotserstellung
Ablaufplan und Zeitplan definieren
Überprüfung der Betriebsmittel durch APS
Erstellung und Versand rechtssicherer Prüfprotokolle
Wir erinnern Sie an die nächste Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes elektrische Gerät eine Prüfplakette. Im Anschluss an die Geräteprüfung erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein Prüfprotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung. Für die Messungen nutzen wir kalibrierte Messgeräte. Um die Arbeitsprozesse so wenig wie möglich zu stören, können wir Ihre Geräte auch außerhalb der Geschäftszeiten prüfen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Kontakt aufnehmenWir sind ein junges, 2018 gegründetes Unternehmen, welches sich auf Überprüfungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spezialisiert hat.
Unsere Leistungen bieten wir im Raum Rostock sowie Norddeutschland an. Unsere Werte – Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Flexibilität – konnten bereits mehrere große Unternehmen überzeugen, mit uns erfolgreich zusammenzuarbeiten.
Dank vieler zufriedener Kunden und durchweg positiven Feedbacks, können wir ein stetiges Wachstum unseres Unternehmens verzeichnen.
Für Anfragen jeglicher Art nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@aps-pruefdienste.de kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.